Ich führe vorwiegend Kurzzeittherapien im Umfang von 12 - 24 Sitzungen durch. Langzeittherapien sind - wenn überhaupt - nur in Ausnahmen möglich.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Psychotherapie sind ein Termin in der Psychotherapeutischen Sprechstunde zur diagnostischen Abklärung sowie mind. zwei probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob ausreichend Therapiemotivation und Veränderungsbereitschaft besteht. Außerdem können sie in diesen beiden probatorischen Sitzungen prüfen, ob sie sich eine Therapie bei mir vorstellen können.
Nachdem von Ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie bewillligt worden ist, beträgt der Abstand zwischen Therapiesitzungen in der Regel zwei Wochen oder mehr; wöchentliche Sitzungen sind nur in Ausnahmefällen (und dann wenn es mein Kalender erlaubt) möglich.
Sofern sie sich innerhalb der letzten zwei Jahre bereits in einer tiefenpsychologischen Psychotherapie befanden, müssen sie aufgrund der Gutachterpflicht mit mehrmonatigen Wartezeiten auf einen Therapieplatz rechnen. Sofern sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Verhaltenstherapie abolviert hatten, ist die Beantragung einer neuen Therapie bei mir erst nach Ablauf der 2-Jahresfrist möglich. Ein Einzelgespräch in meiner Sprechstunde ist unabhängig von diesen Bedingungen meist zeitnah möglich.