Nach Klärung der formalen Fragen vereinbaren wir einen ersten Termin in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde. Bitte klingeln Sie frühestens fünf Minuten vor dem Termin. Die Praxis befindet sich im ersten Stock, und vor meiner Tür finden Sie den Wartebereich, nehmen sie bitte dort Platz. Zu Beginn der Sitzung werde ich Sie hereinholen.
Im Rahmen von 1-2 weiteren Gesprächenwerden wir gemeinsam klären, ob ich Ihnen weiterhelfen kann.
Dann liegt die Entscheidung bei Ihnen – möchten Sie mit mir eine Therapie beginnen?
Falls ja, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung für eine Kurzzeittherapie mit insgesamt 24 Sitzungen (2x12 Sitzungen). Ich erkläre Ihnen den Ablauf und habe die entsprechenden Formulare für Sie bereit.
Die Kurzzeittherapie kann nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse beginnen.
Eine Voraussetzung für eine Kurzzeittherapie bei mir ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht bereits anderweitig ambulant psychotherapeutisch behandelt wurden. Der Grund dafür liegt in den Anforderungen der Krankenkasse: In solchen Fällen wird ein Gutachterverfahren eingeleitet, das von mir die Erstellung eines umfassenden Berichts verlangt. Angesichts meiner derzeit begrenzten Kapazitäten ist es mir leider nicht möglich, diesen zusätzlichen Aufwand zu übernehmen.